Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG wird eine Bepreisung von CO₂ für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Das Gesetz gibt vor, dass die Inverkehrbringer von Brennstoffen ab 2021 an einem Emissionshandelssystem teilnehmen müssen. Die entsprechenden Verantwortlichen müssen für die Emissionen der in Verkehr gebrachten Brennstoffe Zertifikate erwerben und abgeben. Hier die Zertifikatpreise und die Auswirkungen auf Kraft- und Brennstoffe (Angaben als Nettopreise):